Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsabschluss
Der Käufer ist an seine Bestellung 3 Wochen gebunden. Für die Fristberechnung gelten die Vorschriften des BGB. Die Bestellung wird entweder ausdrücklich oder durch Lieferung angenommen. Sie gilt als stillschweigend angenommen, wenn wir sie nicht vor Ablauf der in Ziff. (1) genannten Frist von 3 Wochen zurückweisen.
§ 2 Preise
Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer. Änderungen der Umsatzsteuersatzes verpflichten beide Vertragspartner zur Anpassung. Sie sind, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ohne jeden Abzug – also auch ohne Skonto – spätestens am Tage der Lieferung zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt bei Teillieferungen entsprechend. Vereinbarte Preise sind grundsätzlich verbindlich. Werden jedoch Lieferfristen vereinbart, die über einen Zeitraum von 4 Monaten nach Vertragsabschluss hinausgehen oder wird Lieferung auf Abruf vereinbart und die Ware zu einem Zeitpunkt abgerufen, der später als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart ist.
§ 3 Fälligkeitszinsen
Wird der Kaufpreis nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt, so sind wir berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an auf den jeweils offenstehenden Betrag diejenigen Zinsen zu berechnen, die die Deutsche Bank oder ein an ihre Stelle tretendes Institut Kaufleuten als Darlehensunternehmern für in Anspruch genommene Geschäftskredite belastet, ohne dass es darauf ankäme, ob wir Kredit in Anspruch genommen haben oder nicht.
§ 4 Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Ware wird nach Modellen/Mustern verkauft. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung des besichtigten Originalstückes, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Der Käufer kann an die bestellte Ware nur solche Ansprüche stellen, wie sie der Höhe nach billigerweise oder handelsüblich an Waren dieser Preisklasse gestellt werden. Eine Holzbezeichnung bezieht sich nur auf die wesentlichen Flächen der Front. Die Mitverwendung anderer geeigneter Holzarten und Materialien, insbesondere bei den Massiv- und Innenteilen sowie den Rückwänden ist handelsüblich und zulässig. Handelsübliche Farb- und Masernabweichungen sowie technische Änderungen an gelieferten Gegenständen bleiben vorbehalten. Das Gleiche gilt für handelsübliche Abweichungen bei Textilien/Leder (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffe) in Farbton und Struktur. Von uns angegebene Maße stellen Ca.-Werte dar. Geringfügige Änderungen derart, wie sie vorstehend dargestellt sind, lösen weder Erfüllungs- noch Schadensersatzanprüche des Käufers aus. Sie berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt.
§ 5 Transport
Sofern Freihaus-Lieferung vereinbart ist, ist es Sache des Käufers, den Weg zum Aufstellungsplatz derart zu schaffen, dass ein Transport der gekauften Möbel zum Aufstellplatz mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist. Anlieferungsschwierigkeiten aufgrund zu enger Treppenhäuser, Türen usw. hat der Käufer zu vertreten. Fenstertransporte bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Wir sind zu derartigen Transporten nicht verpflichtet. Die Kosten eines solchen Transportes gehen zulasten des Käufers.
§ 6 Einlagerung
Die Einlagerung der bestellten Ware ist über den zunächst vereinbarten Liefertermin hinaus langfristig nicht möglich. Während der Einlagerung haften wir nur nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Annahmeverzug. Erfolgt eine Lieferung, so ist sie vom vorgesehenen Lieferzeitpunkt aus gerechnet nur für 1 Monat kostenlos. Nach Ablauf dieser Frist ist vom Käufer eine Lagergebühr entsprechend den Sätzen des Möbeltransportgewerbes zu entrichten. Im Falle einer Einlagerung entspricht für die Fälligkeit des Kaufpreises der Tag der Einlagerung dem Tag der Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2.
§ 7 Montage
Bestehen Bedenken wegen der Eignung der Wände für die Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände, so sind wir von einer im Vertrag übernommenen Montageverpflichtung frei, es sei denn, dass der Käufer uns von der Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden aus der Montage freistellt und eine Freistellungserklärung unterzeichnet. In diesem Falle haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Setzt sich unser Personal über dieses Verbot hinweg, so handelt es nicht mehr in unserem Auftrag und für unsere Rechnung. Für Schäden, die unser Personal unter Verletzung des Verbotes auslöst, trifft uns keine Haftung.
§ 8 Lieferfristen
Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, muss der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist einräumen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine angemessene Nachlieferfrist 6 Wochen beträgt. Die Frist beginnt mit dem Tage, in dem wir vom Käufer schriftlich in Verzug gesetzt werden. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges kann der Käufer nur geltend machen, wenn uns der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl bei uns als auch in den Betrieben oder Vorlieferant, führen zur Verlängerung der Lieferfristen über die 6-wöchige Lieferfrist hinaus um maximal weitere 6 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller weiteren aus der Geschäftsverbindung entstandenen und noch entstehenden Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber sowie aus weiteren Kaufverträgen unser unveräußerliches Eigentum. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber hereingenommen. Eine vollständige Bezahlung bei Hingabe von Wechseln und Schecks ist erst nach Einlösung durch die bezogenen Kreditinstitute gegeben. Jeder Standortwechsel sowie alle Eingriffe Dritter, insbesondere durch Pfändung ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, und zwar bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Der Käufer hat Pfändungsbeamte auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen und alles zu tun, was die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor dem Zugriff Dritter schützt. Alle bei uns entstehenden Kosten aus einer Investition gehen zulasten des Käufers.
§ 10 Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Anlieferung der Ware am Hauseingang oder mit der Einlagerung der Ware auf den Käufer über.
§ 11 Verzug
Bei Zahlungsverzug oder Annahmeverzug des Käufers sind wir berechtigt nach unserer Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig, wenn der Käufer nicht als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der rückständige Betrag mindestens 1/10 des Kaufpreises ausmacht, der Käufer, der als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Rückstand gerät.
Unsere Rechte aus Abs. (1) dieser Bestimmungen bleiben auch in diesem Falle unberührt. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, behalten wir uns vor. Wir sind im Falle des Verzuges berechtigt, von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und die gelieferte Ware ohne Prozess herauszuverlangen. Wir sind befugt, die Ware zur Deckung der jeweiligen Restforderung freihändig zu verwerfen. Reich der Erlös zur Deckung nicht aus, so haftet der Käufer für die Differenz weiter. Die Kosten der An- und Rücklieferung gehen zulasten des Käufers.
§ 12 Rücktrittsvorbehalt
Wir sind zum Rücktritt berechtigt, sofern unser Vorlieferant die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. In diesen Fällen hat der Käufer gegen uns keine Schadensersatzansprüche. Uns steht ferner ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Käufer über seine Person oder über die Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde oder uns Tatsachen bekannt werden, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers geben.
§ 13 Warenrücknahme
Im Falle des Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Ware haben wir Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport-, Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe, als Wertminderung für Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware:
Für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren, Matratzen und Bettwäsche:
Für das 1. Halbj. 25% des Kaufp.
Für das 2. Halbj. 35% des Kaufp.
Für das 3. Halbj. 45% des Kaufp.
Für das 4. Halbj. 55% des Kaufp.
Für das 3. Halbj. 60% des Kaufp.
Für das 4. Halbj. 70% des Kaufp.
Für das 5. Halbj. 75% des Kaufp.
Für das 6. Halbj. 80% des Kaufp.
Für Polsterwaren:
Für das 1. Halbj. 35% des Kaufp.
Für das 2. Halbj. 45% des Kaufp.
Für das 3. Halbj. 60% des Kaufp.
Für das 4. Halbj. 70% des Kaufp.
Für das 5. Halbj. 80% des Kaufp.
Für das 6. Halbj. 90% des Kaufp.
Matratzen, Gardinen sowie Dekorationsstoffe und Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass uns keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.
§ 14 Gewährleistung
Wir leisten innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 6 Monaten Gewähr dafür, dass die verkauften Gegenstände zur Zeit der Anlieferung am Hauseingang oder zur Zeit der Einlagerung mängelfrei sind. Die Ware ist vom Käufer sofort bei Anlieferung oder Einlagerung auf evtl. Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel können nur erkannt werden, wenn sie uns innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Schäden, die infolge mangelhafter Ausführung oder durch Verwendung minderwertigen Materials nachweisbar vor Lieferung entstanden sind, wird derart Ersatz geleistet, dass das Stück nach unserem freien Ermessen entweder durch ein neues ersetzt oder auf unsere Kosten ausgebessert wird. Hierzu hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, ohne dass er daraus Schadensersatzansprüche herleiten könnte, es sei denn, dass uns der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wir werden von der Gewährleistungspflicht frei, wenn er uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit nicht gewährt.
Der Käufer kann, statt Nachbesserung zu verlangen, wandeln oder mindern, wenn wir ungerechtfertigt Nachbesserung verweigern oder unsere Nachbesserung erfolglos bleiben. Die Nachbesserung bleibt erfolglos, wenn sie wenigstens zweimal vergeblich versucht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- oder Temperatureinflüsse oder Mottenfraß entstehen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Gefahrübergang. Aufwendungen, die uns durch unbegründete Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Käufers und sind Teil des Kaufpreises.
§ 15 Aufrechnungs- und Leistungsverweigerungsrecht
Die Aufrechnung gegen unseren Kaufpreisanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine vom Käufer erhobene Mängelrüge berechtigt nur insoweit zur vorläufigen Zurückhaltung des Kaufpreises, als es sich um den Kaufpreis des bemängelten Kaufgegenstandes oder der bemängelten Einrichtungsgruppe handelt. Ist der geltend gemachte Mangel im Verhältnis zum Kaufpreis des bemängelten Kaufgegenstandes bzw. der Einrichtungsgruppe geringfügig, so ist die Verweigerung der Kaufpreiszahlung grundsätzlich ausgeschlossen.
Erfüllungsort in Geldern.
Gerichtsstand ist Geldern für den Fall dass
der Besteller Kaufmann ist,
der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat,
der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers nicht bekannt ist.
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Die Regelungen dieses Vertrages sind abschließend.
Für Nachbestellungen und weitere Geschäfte zwischen dem Käufer und uns gelten die vorstehenden Bedingungen ebenfalls.